|
Elefantengedächtnis der Justiz |
|
|
Vorzeichen der Bewährung |
|
|
Infolge der politischen Veränderungen nach dem I. Weltkrieg zeigten sich auch Vergünstigungen und kon-krete Regeln zur Entlassung von Strafgefangenen an. Folglich wurde auch Carl Hau mit den Möglichkeiten konfrontiert, trotz seines ursprünglichen Todes-Urteils und der Begnadigung zum "Lebenslänglich" vorzeitig entlassen zu werden. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war gesetzlich noch nicht geregelt. Grundsätzlich erwartete man von einem Entlassungs-Kandidaten jedoch eine gute Führung in der Haft, ein straffreies und soziales Wohlverhalten in der Freiheit.
|
|
|
Der "Deal" |
|
|
|
|
|
Aktivitäten nach der Haft |
|
|
|
|
|
Unruhestiftung und Urlaub |
|
|
|
|
|
Haftbefehl zwecks Anhörung |
|
|
|
|
|
Die Flucht |
|
|
|
|
|
Strafurlaub mit Bewährung bis 1.8.1930 |
|
|
Anlagen: 1 Pack Zeitungen, 1 Buch
|
|
|
Antrag auf Widerruf des "Straf-Urlaubs" |
|
|
Ergreifen des Hau zwecks Anhörung
|
|
|
Entscheidung des Staatsministeriums |
|
|
|
|
|
Folge-Prozesse Geschäfte
|
|
 |
 |
 |
 |
 |