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Für die vereinfachte Darstellung dieser Webseiten soll unter dem Begriff der "Verbannung" das Verweisen oder Verbringen einer Person aus dem jeweiligem "Rechtsgebiet" verstanden werden. Deshalb ist das Ver-lassen auf eigener Initiative der betreffenden Person eher als Flucht vor nachteiligen Folgen oder aufgrund der Aussichtslosigkeit des Verbleibens zu verstehen. Die Verbannung bedeutet für die betreffende Person einen Entzug der Freiheit, da sie ihren Aufenthaltsort - z.B. im Gebiet des Verbannungsorgans - nicht mehr frei bestimmen kannen.
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