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Im Jahr 2008 kamen die Terroristen der Rote-Armee-Fraktion (RAF) wieder ins Gespräch. Der Sohn des errmordeten Generalbundesanwalts Buback u.a. brachten sich in die Diskussion ein und begehrten Auskunft, wer die eigentlichen Mörder des Generalbundesanwalts Buback und des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer gewesen waren. Um dies zu erfahren, stellte die Bundesanwaltschaft Anträge auf Beugehaft gegen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts. Der Bundesgerichtshof lehnte jedoch eine Beugehaft ab, da den bereits verurteilten Terroristen im Falle der erzwungenen Aussage möglicherweise neue Strafverfolgungen drohen könnten.
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