CHECKPOINT-CHARLIE-STIFTUNG Berlin am 15. September 2009 = 19 Uhr: Vortrag RA Blöcker: Carl Hau - Rechtsanwalt, TRechtsprofessor -Mörder? in der Europäischen Akademie Berlin Grunewald +++ Engagement ist gefordert! Wir möchten über die Strafe diskutieren. Gibt es ein Leben ohne Strafe? Was ist Strafe? Wer bestimmt Strafe? Macht Strafe einen besseren oder einen schlechteren Mitmenschen?

Vollstreckungsplan

Auch der Verurteilte hat Rechte...

Der/die Gefangene hat Rechte und kann sich anhand des Vollstreckungsplans (§ 152 Strafvollzugsgesetz) und Nr. 14 der Untersuchungshaftvollzugsordnung über die Rahmenbedingungen des Vollzugs orientieren. Der inviduelle Vollstreckungsplan ist sozusagen der "Laufzettel" für den Gefangenen und die Beteiligten.Die Justizbehörden bieten hierzu auch teilweise Online-Informationen im Internet an.



Orientierung an der Person des Verurteilten

Die Justiz kennt keine "Privat-Patienten". Es ist aber billig und gerecht, sich auch im Vollzug mit dem inhaftierten Bürger zu beschäftigen und eine für alle Beteiligten erträgliche Situation zu schaffen. Ein Unterschaltsschuldner oder Trunkenheitsfahrer wird man im Regelfall nicht mit einem Massenmörder in eine Zelle stecken. Deshalb werden insbesondere geprüft:

Geschlecht

Alter

Vollzugsdauer

Erst-Vollzug oder (Mehrfach-) Regel-Vollzug

Gerichtsort § 24 Strafvollstreckungsordnung

Wohnort und soziale Beziehungen des Verurteilten



Orientierung am Sicherungsbedürfnis

In den letzten Jahren vermehren sich Drogen-Handel, Banden-Bildung und Bildung von Gefangenen-gruppen aufgrund ihrer jeweiligen ethnischen Herkunft (Russen, Türken, Albaner, Deutsche). Diese Erscheinungen führen oftmals zu neuen Straftaten und machen es erforderlich, vorrrangig die Sicherheit der Justizvollzugsanstalt herzustellen. Dies führt wiederum dazu, dass etwaige Wohltaten und Vergüns-tigungen für den Gefangenen oftmals nicht möglich sind.